Vielfach wird argumentiert, dass kein Nichtraucher gezwungen werde, ein Lokal mit Raucherbereich zu betreten. Diese Wahlfreiheit besteht jedoch nur in Städten oder größeren Gemeinden mit mehreren Lokalen. Oft haben Ortschaften – wenn überhaupt – nur ein Gast- oder Kaffeehaus. Nicht jeder hat die Möglichkeit, mit dem Auto in die nächstgelegene größere Ortschaft zu fahren. Beispiel gefällig? St. Andrä-Wördern hat eine wunderbare Konditorei mit durch Glaswand getrenntem Raucherbereich. Leider steht die Tür ständig offen, und das ist absolut kein Einzelfall in der Gastronomie. Die viel gepriesene Wahlfreiheit ist demnach nur eine Mogelpackung!
Felizitas Högg, Mauerbach
Erschienen am Mi, 21.3.2018
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