Das AKH Wien ist ein öffentliches Spital, Vollverschleierung hat da nichts verloren. Angeblich ist ein Krankenzimmer kein öffentlicher Raum im Sinne des Gesetzes. Hier sollte Türkis-Blau sofort nachschärfen. Auch hat das Aufbauen von Trennwänden innerhalb eines Krankenzimmers nur aus medizinischen, nicht aber aus religiösen Gründen Berechtigung. So nimmt der Kniefall vor der Nikab-Patientin bereits mit der Paravent-Aufstellung seinen Anfang. Eine weitere Fehlentscheidung ist es, einen Besucher nur seines Geschlechtes wegen des Krankenzimmers zu verweisen. Lösung: Erkrankte muslimische Frauen, welche im Fall der Notwendigkeit stationärer Aufnahme auf permanente Vollverschleierung pochen, haben Privatspitäler aufzusuchen, um dort auf eigene Kosten in einem Einzelzimmer behandelt zu werden.
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