In einem Interview meinte die designierte Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Bierlein, das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus dürfe nicht überbordend bewertet werden gegenüber den Freiheitsrechten des Einzelnen. Und es müsse immer auch einen besonderen Anlass für Überwachungsmaßnahmen geben. Diese Ansicht kann ich nicht nachvollziehen und meine, wenn man schon abwägt, sollte der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen und kriminellen Delikten Vorrang haben. Überwachungsmaßnahmen dienen erwiesenermaßen nicht nur der Vermeidung, sondern auch der vorzeitigen Aufdeckung von Anschlägen. Unverantwortlich wäre erst zu handeln, nachdem Menschen sterben mussten. Jede Maßnahme, die das Töten von Menschenleben verhindert, hat Priorität. Die Gefahr von Anschlägen wäre z. B. in London wesentlich höher, würde das etablierte Kamerasystem nicht für eine intensive Überwachung sorgen. Auch überrascht, wenn sich die Präsidentin gegen Einsparungspläne der Regierung in der Justiz ausspricht. Einsparungspotenziale sind auch in diesem Bereich zur Genüge vorhanden, wie die viel zu lang dauernden und häufigen Gerichtsverhandlungen bis zur Urteilsfindung.
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