Diesem „Schwachsinns“-Urteil folgernd, müsste also in Zukunft eigentlich jeder Schanigartenbetreiber in der Haftung sein, wenn z. B. eine Biene einen Gast sticht und dieser auf Schmerzensgeld klagt. Schön langsam überholt unsere sachverstands- und hausverstandslose Gerichtsbarkeit auch die sowieso schon unerklärlichen amerikanischen Gerichtsurteile. Was sind das bloß für Schreibtischtäter, die solche Urteile fällen?
Helmut Preiser, Gr. Reinprechts
Erschienen am So, 22.7.2018
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