Es ist mittlerweile bereits drei Jahre her, dass ein damals Siebenjähriger bei einer Veranstaltung in dem herrlichen Badesee „Pielachtaler Sehnsucht“ in Hofstetten-Grünau von einem Hecht gebissen wurde. Volle drei Jahre hat man nun in dieser leidigen Causa an der Rechtsschraube gedreht. Jetzt liegt das Urteil auf dem Tisch. Der Bürgermeister muss die Krot schlucken! Als Gemeindeoberhaupt wird er als Schuldiger zur Kasse gebeten. Er gilt als Tierhalter und muss diesen schuppigen Beißer eben „sicher“ verwahren. Rund 14.000 Euro Steuergeld kostet das die Gemeinde. Wohlgemerkt, Steuergeld! Man stelle sich vor: Da bietet eine Gemeinde mit hohem Aufwand der Allgemeinheit ein herrliches Badeparadies im Grünen. Dass dies unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften zu geschehen hat, steht außer Zweifel. Dass die Gemeinde in gutem Glauben dabei auf die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze und auf den gesunden Menschenverstand ihrer Badegäste pochen kann, steht ebenfalls außer Zweifel. Ich stelle jetzt die Frage nach dem wahren Schuldigen! Die Eltern des Buben haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, der Bub hatte als Gast das Recht, ins kühle Nass zu hüpfen, und der Bürgermeister darf sich meiner Meinung nach auf „höhere Gewalt“ berufen. Man kann es drehen und wenden: Der Hecht ist der Täter! Allerdings, mangels Strafunmündigkeit, da ja bei ihm kein Rechtsverständnis vermutet werden kann, und jeder Vorhalt von ihm wahrscheinlich lediglich mit einem schroffen „Blubb“ quittiert werden würde, käme das Tier ebenfalls aus der Sache frei heraus! Worauf man bisher nicht eingegangen ist? – auf den gesunden Menschenverstand. Das wurde bisher lässlich versäumt!
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