In einem kürzlich ausgestrahlten „ZiB 2“-Interview wurde Außenministerin Kneissl von Armin Wolf gefragt, wieso in Ausbildung befindliche junge Asylwerbende bei Ablehnung ihres Asylantrags abgeschoben werden. Die Antwort lautete: Weil die Bewahrung der Prinzipien des Rechtsstaates mehr wiegt als die Erfüllung von Wünschen im Zusammenhang mit Einzelschicksalen. Und da hat die Ministerin vollkommen recht. Es ist unsinnig von diversen Firmen, in die Lehrlingsausbildung eines Asylwerbers zu investieren, wenn gar nicht klar ist, ob dieser überhaupt in Österreich bleiben darf. Und es ist ebenso unsinnig von den Asylwerbern, zu meinen, dass sie mit der Aufnahme eines Lehrverhältnisses irgendeinen Anspruch auf Bleiberecht erwerben bzw. verfestigen könnten. Österreich ist ein Rechtsstaat, in dem zumindest de jure eine klare Trennung zwischen Asyl- und Einwanderungsgesetzgebung einzuhalten ist. Dementsprechend kann erst dann auch in Integration investiert werden, wenn feststeht, dass sich die betreffende Person aufgrund der Zuerkennung von Asyl tatsächlich länger in Österreich aufhalten wird. Der Vollzug geltenden Rechts, das für alle gleich zu wirken hat, muss daher stets über jeder Art von individuell angestrebter Anlassgesetzgebung stehen. Es wäre gut, wenn dies auch von jenen NGOs, die sich primär mit Rechtsberatung von Asylwerbern befassen, in Zukunft wesentlich klarer ihrer Klientel gegenüber kommuniziert werden könnte. Die Zeiten, in denen eine damals 15-jährige Arigona Zogaj einen ganzen Staat de facto erpressen und ihr schlussendliches Bleiberecht trotz mangelnder Rechtsgrundlage erzwingen konnte, sind Gott sei Dank vorbei.
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