Es kann ganz sicher nicht sein, dass Besitzer von teuren Elektroautos bevorzugt im Straßenverkehr behandelt werden. E-Autos sollen laut Frau Bundesminister Elisabeth Köstinger und Herrn Bundesminister Norbert Hofer Busspuren (!) benützen bzw. gratis (!) parken dürfen. Nun wissen wir, dass Busspuren einzig und allein von Einsatzfahrzeugen und Taxis befahren werden dürfen, und eben von Bussen, damit die Personenbeförderung im Rahmen des Linienbusverkehrs nicht beeinträchtigt wird und ein Zeitplan eingehalten werden kann. Es macht auch Sinn, dass eben gerade diese Spur für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Rettung, Polizei) frei bleiben muss. Alle, die eine Busspur benutzen dürfen, weisen auch eine spezielle Ausbildung vor. Auch Taxis im Rahmen der Personenbeförderung. Die Freihaltung der Busspuren für unsere Einsatzfahrzeuge muss erhalten bleiben, um eine optimale Versorgung im Rahmen der Sicherheit der Bevölkerung in Ernstfällen garantieren zu können! Ebenso kann es und darf es nicht sein, dass Lenkerinnen und Lenker von E-Autos durch Gratisparken gegenüber anderen Autofahrern bevorzugt werden. Dies widerspricht dem Gleichbehandlungsgesetz. Auch die Benutzung der Busspur durch jene würde dem Gleichbehandlungsgesetz widersprechen. Um die E-Mobilität zu fördern, wird es notwendig sein, dass E-Autos einmal günstiger werden müssen. Auch sollte man an Umstiegsprämien denken.
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