Ob die soeben in Österreich abgehaltenen Volksbegehren als erfolgreich interpretiert werden, ist nebensächlich, da das Ergebnis keine Änderung in der Meinung der beiden Regierungsparteien bewirken wird. Im Koalitionsübereinkommen wurde festgeschrieben, dass ab 2022 Volksbegehren möglicherweise in eine Volksabstimmung münden. Und was machen wir bis dahin mit den Ergebnissen von Volksbegehren? Im Parlament für die Fassade darüber diskutieren, am Rednerpult große Worte führen, Abstimmung unter Klubzwang und dann ab in das Archiv, ohne auch nur irgendetwas bewirkt zu haben. Ist das die Bürgerbeteiligung, die uns im Wahlkampf großartig versprochen wurde? Der Vizekanzler erklärt völlig freimütig und scheinbar sich selbst überzeugend, dass eben die Regierungsbeteiligung ihren Preis hat. Seine Partei, bis vor Kurzem noch Vorreiter der direkten Demokratie, hält sich bedeckt und schweigt zu diesem schändlichen Verhalten. Der Bundeskanzler, selten zu Hause, überlässt seinem Vizekanzler das politische Spielfeld und verweist ebenfalls auf das geschriebene Wort in der Koalitionsvereinbarung. Der Klubzwang in den Parteien sorgt für Stille in den Parteien und strikte Umsetzung der einmal ausgegebenen Order. Die gewählten Mandatare ducken sich weg und lassen sich politisch entmündigen. Was da als Bürgerbeteiligung und besser regieren verkauft werden soll, ist lediglich eine Mogelpackung, die nicht nur enttäuscht, sondern auch zornig macht.
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