Das freie Wort

„Ehe für alle“

Ich habe mich vor Jahren (auch) deshalb entschlossen, den Bund der (staatlichen) Ehe zu schließen, weil mir der Gesetzgeber in §44 ABGB garantiert hat, dass es sich hiebei um einen Vertrag (Ehevertrag) zwischen Personen verschiedenen Geschlechts handelt. Nachdem der Verfassungsgerichtshof, der offenbar den Anspruch erhebt, als Gesetzgeber tätig zu sein, diese Garantie beseitigt hat, existiert ab 1. Jänner 2019 der von mir eingegangene Ehebund nicht mehr. Ich erwarte daher vom Gesetzgeber, dass er mir eine andere gesetzliche Verbindung zur Verfügung stellt, die Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten ist. Außerdem müsste der Gesetzgeber all jene Personen, die den „alten“ Bund der Ehe geschlossen haben, die Möglichkeit geben, ohne eine Klage einbringen zu müssen, aus der in der eingegangenen Form nicht mehr existierenden Eheverbindung auszutreten. Sollte der Gesetzgeber dem nicht nachkommen, werde ich in Hinkunft bei meinem Familienstand „verheiratet“ erklärend die Worte „nicht gleichgeschlechtlich“ hinzufügen, da ich selbstverständlich berechtigt bin, darüber zu informieren, dass ich nicht mit einem Mann verheiratet bin.

Dr. Norbert Stelzer, verh. (nicht gleichgeschl.), Graz

Erschienen am Mi, 24.10.2018

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