Da wird schon seit einer gefühlten Ewigkeit versucht und daran gearbeitet, das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Antrittsalter heranzuführen. Zu dem Zweck wurde ja auch die Invaliditätspension abgeschafft, um ein vermeintliches Schlupfloch zu einem vorzeitigen Pensionsantritt zu schließen, und es gibt ja auch schon viele Jahre, die auf Lebenszeit gültigen Abschläge, also weniger Geld, bei frühzeitiger Pension. Die Bemühungen, das Antrittsalter anzuheben, sind aber nur von bescheidenem Erfolg gekrönt und am ehesten noch beim „gemeinen Volk“ zu verzeichnen. Bei den Beamten, und speziell bei den Wiener Beamten, verpuffen diese Bemühungen hingegen wirkungslos, wie man jetzt lesen kann. In einem Artikel heißt es dazu: „Nur zwei Prozent. waren 65 Jahre alt. 98 Prozent gingen vorzeitig, ein Drittel von ihnen krankheitsbedingt (Durchschnittsalter 55,19 Jahre). Burn-out und Rückenbeschwerden seien die häufigsten Ursachen.“ Das Büro des Personalstadtrats erklärte, dass hinter den Zahlen menschliche Schicksale stehen. Vor Jahren schon waren die Gesundheit und das tatsächliche Pensionsantrittsalter der Wiener Beamten das Thema einer ORF-Diskussionssendung. Da wurde ein Vertreter der Beamtenschaft gefragt, wie es zu erklären ist, dass die Zahl der genehmigten Kuraufenthalte für Wiener Beamte weit über dem österreichischen Durchschnitt liegt. Als Antwort bekam der interessierte Zuseher zu hören, dass dem Wiener Magistrat eben sehr viel an der Gesundheit und Fitness seiner Mitarbeiter liege und deshalb auch vorbeugend Kuraufenthalte genehmigt werden und nicht erst, wenn die Leute kaputt sind. Auf den Hinweis, dass trotz dieser vorbeugenden Maßnahmen aber Krankenstände und Frühpensionierungen ebenfalls weit über dem österreichischen Durchschnitt liegen, gab es dann eigentlich nicht so recht eine Antwort; eher nur ein Stottern und Räuspern. Und wie man sieht, hat sich da bis heute eigentlich nichts geändert. Vielleicht handelt es sich bei den Frühpensionierungen bei Beamten auch um „wohlerworbene Rechte“, wenn nicht schon die sogenannte Schwerarbeiter- bzw. „Hackler-Regelung“ greift. Dafür gibt es neben den tatsächlich schwer arbeitenden Berufsgruppen noch Verständnis für Polizisten, die auf der Straße vielen Gefahren ausgesetzt sind, oder aus den gleichen Gründen auch für die Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel. Für „Schreibtischtäter“ verwundert aber der Anspruch auf Schwerarbeiter- oder „Hackler“-Regelung schon sehr.
Josef Höller, per E-Mail
Erschienen am Fr, 7.6.2019
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