Die Tauglichkeitskriterien für den Wehr- und Wehrersatzdienst sollten jenen strikten Voraussetzungen angeglichen werden, die für die Zuerkennung der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gelten, die ebenfalls verschärft wurden: Ergo sollten alle jungen Herren, die auch „in Zivil“ physisch und psychisch prinzipiell als arbeitsfähig gelten, folglich auch ihren Dienst am Heimatland ableisten müssen! Zu Recht kann doch niemand wegen Allergien oder leicht erhöhtem Blutdruck mit Anfang 20 in Pension gehen. Warum werden derartige Diagnosen dann für die Befreiung von dieser Bürgerpflicht anerkannt? Wer vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen nicht einberufen werden kann, dem sollten bis zur abermaligen Musterung Rehabilitationsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Eigentlich sollten Adoleszente in diesem Alter bereits wissen, dass unser Staatsgefüge auf Dauer nur dann funktionieren kann, wenn alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Solidarität gebührt jenen, die dies nicht können, sicherlich aber nicht jenen, die das partout nicht wollen!
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