Im November 2018 wurde von der türkis-blauen Regierung ein Kopftuchverbot für Kindergartenkinder und im Mai 2019 eines für Volksschülerinnen beschlossen. Jetzt will die ÖVP das Kopftuch auch in der Unterstufe und für Lehrerinnen verbieten. Die islamische Glaubensgemeinschaft ist gegen diese Verbote, da das Kopftuch ein Teil der muslimischen Religion sei. Im arabischen Raum war jedoch das Kopftuch wie bei uns ursprünglich eine Schutzbekleidung und entwickelte sich zu einer pseudo-religiösen Kopfbedeckung. Was nützt bei manchen Musliminnen das Kopftuch, wenn die übrige Bekleidung figurbetont ist? Wahrscheinlich wird das Kopftuch in manchen muslimischen Familien den jungen Mädchen aufgezwungen, eine spätere Entscheidung könnte eher den eigenen Willen berücksichtigen. Das islamische Kopftuch gilt auch als Symbol für die Ungleichbehandlung von Mädchen und Burschen. Zum Beispiel, Mädchen müssen mit einem Kopftuch in der Klasse sitzen und es auch beim Turnunterricht tragen. Ein Kopftuch sei ein deutlich sichtbares demonstratives Symbol, das Schüler politisch beeinflussen könne, so die ÖVP. Gerade der öffentliche Dienst sollte abendländische Werte bewahren. Je vielfältiger der ethnische Fleckerlteppich unserer Gesellschaft wird, desto fester muss er durch eine gemeinsame Werteordnung zusammengehalten werden. Eine offene Gesellschaft hat dort ihre Grenzen, wenn Lehrerinnen ihre Schülerinnen mit einem Kopftuch mittelbar beeinflussen wollen.
Kurt Gärtner, Wels
Erschienen am Sa, 31.8.2019
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