Derzeit wird ja heftig über die Höhe des Arbeitslosengeldes diskutiert. Kann man erhöhen, gleichzeitig sollten allerdings nachweislich nicht Arbeitswillige sanktioniert werden. Für mich werfen sich aktuell allerdings andere Fragen dazu auf. Ich bin aktuell in Karenz, die gesetzlichen 2 Jahre, die mir und meinem Sohn erlaubt wurden. Ich habe davor als DGKP (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin) gut verdient. Viele Nachtdienste und Wochenenden gearbeitet. Zum Dank für einen potenziellen Steuerzahler belohnt mich der Staat mit 640 ¤ Kinderbetreuungsgeld. Eine Versicherungsleistung aus einem Topf, in den ich sicher das 10-Fache in den Jahren einbezahlt habe. Dieser Betrag liegt weit unter Existenzminimum und auch deutlich unter der Mindestsicherung. Daher frage ich mich an jedem 10., wenn das Geld überwiesen wird, womit ich das verdient habe, fürs Kinderkriegen bestraft zu werden? Wie kann es sein, dass mein KBG gleich hoch ist wie das einer Dauerarbeitslosen? Vielleicht finden Sie ja eine Antwort .
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