Offen gesagt“ von Dr. Tassilo Wallentin zeigt auf, was eigentlich gar nicht möglich sein sollte. Einfach ausgedrückt: „Asyl-Shopping“ ist verboten. Man darf sich das EU-Zufluchtsland nicht aussuchen. Das erste sichere Land, das ein Asylwerber betritt, ist für sein Asylverfahren zuständig. Klingt einfach und ist es auch, denn Österreich ist nur von sicheren Ländern umgeben. Das bedeutet, wir müssen überhaupt keine Asylwerber aufnehmen! Wir müssten „nur“ unsere Staatsgrenzen kontrollieren und alle Asylwerber, die über Deutschland, Italien, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Liechtenstein, die Slowakei und die Schweiz zu uns kommen, zurückschicken. Da wir aber die Grenzen nicht kontrollieren, ist es vollkommen unmöglich, zu sagen, von welchem Nachbarland der Asylwerber eingereist ist. Sobald jemand über ein sicheres Drittland zu uns kommt, haben wir nur sieben Tage Zeit, um dieses sichere Drittland aufzufordern, den Asylwerber wieder zurückzunehmen. Da das aber so gut wie unmöglich ist, ist dann Österreich für das Asylverfahren ein für allemal zuständig. Da es sogar Anleitungen im Internet gibt, was man unseren Asylbehörden sagen soll: „Man ist in einen Schlepper-Bus eingestiegen und wisse nicht, über welche sicheren Länder man gefahren sei, erhalten illegal Eingereiste ein Bleiberecht in Österreich – zumindest bis zu ihrem Asylverfahren. Das einzige Mittel der Wahl: Grenzkontrollen! Das ist ein Wunschdenken. Aber leider die Wahrheit!
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