Als ich in der „Krone“ den Bericht über jenen – unter strafrechtlich relevanten Tatbeständen zustande gekommenen – Prozess gegen den am sogenannten Ibiza-Video massiv beteiligten Detektiv las, da kam ich aus dem Staunen nicht heraus. Denn abgesehen davon, dass diverse sogenannte und linksideologisch positionierte „Menschrechtsorganisationen“ diesen Prozess moniert haben, weil angeblich hier ein „Aufdecker“ vor Gericht gezerrt würde, obwohl es ja gar nicht ums Aufdecken ging, sondern darum, dass sich ein FPÖ-Spitzenkader politisch um Kopf und Kragen reden sollte, um damit die Regierung zu sprengen, ließ der Staatsanwalt einerseits verlauten, dass es gar nicht um dieses Video ginge, während der Verteidiger behauptete, dass man sich hier nur an seinem Mandanten „rächen“ wolle. Man sieht also wieder einmal: Es gibt so viele Wahrheiten wie Aspekte. Da frage ich mich, wie jetzt das? Nach meinem bescheidenen Wissensstand ist es in Österreich verboten, untadelige und unbescholtene Privatpersonen visuell und akustisch mit solchen Gestapo-Methoden zu bespitzeln, weil das nämlich einen gesetzlich relevanten und gerichtlich zu ahndenden Tatbestand darstellt. Aber wenn es offenbar um das rechte politische Spektrum geht, dann werden solche Tscheka-Methoden als nicht zu ahndendes Kavaliersdelikt bewertet, so nach den machiavellistischen Grundsätzen, dass der Zweck die Mittel heiligt. Eine solch beklagenswerte Einstellung der öffentlichen Justiz muss ja Nachahmungstäter geradezu animieren, nachdem ihnen ja offenbar – strafrechtlich gesehen – eh nichts passieren kann.
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