Ob Diebstahl, schwere Körperverletzung oder Beraubung, geklaute Fahrzeuge usw. – alles bis dato straffrei. Der Täter, ein junger Rumäne, der immer der Obhut der Eltern übergeben wurde. Jetzt konnte der Bengel verhaftet werden, aber nur, weil mit 14 Jahren nach österreichischem Recht Bestrafungen möglich sind. Leider gibt es bei den jungen Leuten unter 14 Jahren keine Hemmungen, auch mit dem Messer jemanden zu erstechen. Die Delikte sind vielfältig und die Täter(innen) straffrei bis zum 14. Geburtstag. Dieser Zustand ist unhaltbar für die Gesellschaft, zumal nach dem Gesetz keine Vormerkung im Strafregister gegeben ist und die Täter als „unbescholten“ vor Gericht gelten und neuerlich geschützt sind. Viele Täter kommen auch aus Ländern, wo es keine klaren Aufzeichnungen über Geburtsdaten gibt, das macht die Situation noch schwerer im Strafverfahren. Wir können schwer von Kinderrechten sprechen, wenn Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Diese Botschaften sollten auch Sozialromantiker verstehen, die ein großes Herz für alle Volksgruppen haben.
Johann Ziniel, Neusiedl am See
Erschienen am Mo, 25.9.2023
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