Ein Grund dafür soll sein, dass Westenthaler von der FPÖ in den Stiftungsrat entsendet wird, um zu verhindern, über die Stiftungsratssitzungen regelmäßig auf einem Konkurrenzsender, für den er tätig ist, „informieren“ zu wollen. Insofern ersucht nun der ORF-Redaktionsrat die Bundesregierung, vor Westenthalers Bestellung die Vereinbarkeit seiner Nominierung mit den Bestimmungen des ORF-Gesetzes zu überprüfen. Na ja, also wo bleibt hier eigentlich die ach so hoch gelobte Meinungs- u. Pressefreiheit, nachdem ÖVP, Grüne, Neos und SPÖ eine Zwangshaushaltsabgabe zugunsten des ORF beschlossen haben? So gesehen wäre es doch interessant, eine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen, wie viele Mitarbeiter, und hier vor allem die Redakteure, eine Parteimitgliedschaft bei ÖVP, Grünen, Neos und SPÖ „pflegen“? Der Stiftungsrat ist ein Organ, und zwar ehrenamtlich, aber die Anstellung der Mitarbeiter und Redakteure, verbunden mit einer gewissen Ideologie und Parteizugehörigkeit, entspricht dann auch sicher nicht den Bestimmungen des ORF-Gesetzes! Dies einmal nur zum Nachdenken!
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