Schau, schau. Drei Tage nach dem Kurz-Urteil stellt sich heraus, dass Richter Radasztics zu einer Disziplinarstrafe verurteilt wurde, weil er mit Pilz gemauschelt und ihm Informationen aus Ermittlungsakten gesteckt hatte, worauf dieser eine parlamentarische Anfrage gestellt hatte. Auch mit von der Partie damals: die heutige Justizministerin Zadić. Wird man aufgrund einer Disziplinierung nicht automatisch suspendiert? Und nach einer Verurteilung? Für mich ist das alles nicht wirklich nachvollziehbar. Gleich bei Prozessbeginn hatte der Kurz-Verteidiger – wahrscheinlich aus diesem Grund – einen Richterwechsel beantragt, der aber ignoriert wurde. Normalerweise hätte man den Richter sofort wegen Befangenheit ersetzen müssen. Daraus ergibt sich wiederum, ob man will oder nicht, der faule Geruch einer politischen Einflussnahme. Man stelle sich vor: Ein Verurteilter verurteilt einen „Mutmaßlichen“. Zu hinterfragen wäre: Ist diese Verurteilung dann rechtens? Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht! Nicht nur anderswo, sondern auch in unserem schönen Österreich. Rechtsprechung, mir graut vor dir!
Franz Umgeher, Weissenbach
Erschienen am Di, 5.3.2024
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