Noch immer steht unser Land unter Schock, ausgelöst durch einen Dreifachmord, begangen von einem afghanischen Asylwerber an chinesischen Sexarbeiterinnen in Wien. Nachdem die Beteuerung des mittlerweile in U-Haft Sitzenden, innere Stimmen hätten ihn zu dieser Tat getrieben, wenig Aussicht auf seine Entlastung hat, bastelt der Verteidiger des Delinquenten deshalb bereits an einer anderen Strategie, um ihn vor einer drohenden lebenslangen Gefängnisstrafe zu bewahren. Um dies zu erreichen, will der mit dem Fall betraute Jurist von Experten feststellen lassen, ob sein Klient in geistiger Umnachtung oder im Drogenrausch, verursacht durch flüssiges Ecstasy, gemordet hat und daher als strafunfähig einzustufen sei. Nun stellt sich die Frage, ob aufgrund der herrschenden Gesetzeslage ein Verbrecher noch so blöd sein kann, sich vor einer geplanten Tat nicht zu besaufen oder keine harten Drogen einzuwerfen.
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