Jetzt ist aus gegebenem Anlass wieder einmal (zum wievielten Mal eigentlich?) die Rede davon, die Strafmündigkeit von jetzt 14 Jahren herabzusetzen. Dieses Mal ist es der Kanzler persönlich, der mit diesem Vorschlag daherkommt; spätestens im Herbst ist ja NR- Wahl. Man braucht natürlich nicht zu glauben, dass der Kanzler-Vorschlag umgesetzt wird. Man hört nicht viel von Unterstützung aus den Reihen der ÖVP und die Grünen sind sowieso dagegen. Man kann doch nicht „arme“ Kinder vor Gericht zerren. Auch nicht, wenn die „armen“ Tschapperl schon verrohte Gewalttäter und Vergewaltiger sind. Die meisten Oppositionsparteien halten auch nichts von der Absenkung des Alters der Strafmündigkeit und sogenannte „Experten“ (welche „Experten“? Etwa selbsternannte?) begründen wortreich, dass das gar nichts bringt. Also kann man sicher sein, dass das Thema schon jetzt erledigt ist. Da die Jugendkriminalität in Österreich hauptsächlich ein importiertes bzw. zugezogenes Problem ist, sollten unsere Politiker daran erinnert werden, dass es die Möglichkeit von Abschiebungen gibt. Auch für die Eltern schwerkrimineller Sprösslinge. Und früher gab es sogenannte Erziehungsheime. Dort wurden kriminelle Jugendliche zwar nicht unbedingt zu gesetzestreuen Menschen, aber sie waren weggesperrt und konnten niemandem Schaden zufügen. Also hatten diese Einrichtungen ihr Gutes.
Josef Höller, per E–Mail
Erschienen am Do, 7.3.2024
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