Kanzler Nehammer hat vollkommen recht, wenn er sagt, dass die „Vergewaltiger“ keine Kinder mehr sind. Einige der 17 Jugendlichen sind unter 14 und daher nicht strafmündig! In einigen anderen Ländern wie Großbritannien, Holland oder der Schweiz beginnt die Strafmündigkeit schon ab 10 bzw. 12 Jahren! Da die Hemmschwelle für Straftaten vor allem von Personen mit Migrationshintergrund immer geringer ist, müsste auch Österreich das Gesetz anpassen. So können auch die Opfer besser geschützt werden.
Franz Rudolf, Wien
Erschienen am Do, 7.3.2024
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