Das angekündigte Desaster mit der Verfolgung der Raser, bei dem schon zu Beginn eine Verfassungswidrigkeit in den Raum gestellt wird, zeugt von der Qualität der grünen Ministerin. Das Ganze wird nur wieder ein Fressen für die Juristerei. Es ginge ganz einfach: Führerschein, Zulassungsschein und Kennzeichen sind Behördendokumente und können aus bestimmten Gründen jederzeit eingezogen werden. Also wäre dies bei Tempoüberschreitung von generell 50 km/h gestaffelt (1 bis 6 Monate) anzuwenden – auf Autobahnen ohne Einschränkungen bis runter in die 30er-Zonen. Dazu werden die Fahrzeuge an Ort und Stelle abgestellt und sind von dort innerhalb von 48 Stunden abzuschleppen; ansonsten werden sie seitens der Behörde abgeschleppt. Ein Abstellen in öffentlichen Parkzonen muss aber möglich sein, denn irgendwo müssen sie hin. Zur Erkennung sind alle betroffenen Fahrzeuge mit einem Aufkleber mit der Aufschrift „Fahrzeug behördlich abgestellt“ auf der Windschutzscheibe fahrerseitig zu versehen. Nach Ablauf der Frist können die Dokumente nur bei der ausführenden Behörde abgeholt werden. Bei nachträglichen Radarstrafen sind die Fahrzeughalter auszuforschen und die Strafen zu vollziehen. Im Wiederholungsfall einfach Strafen verdoppeln. Die dabei vorgesehenen finanziellen Strafen erfolgen analog zum Strafenkatalog. Die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten wirken besser als so manches andere.
Johann Pieringer, per E-Mail
Erschienen am Fr, 8.3.2024
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