Wenn das Auto eines Rasers beschlagnahmt wurde, weil dieser in der Stadt (!) trotz maximal zugelassener Geschwindigkeit von 50 km/h mit über 110 km/h unterwegs war, dann würde ich sagen: Das war (Gott sei Dank!) gerade noch rechtzeitig, bevor er einen anderen Menschen (Autofahrer? Radfahrer? Fußgänger? Oder vielleicht sogar ein Kind?) auf dem Gewissen hatte!
Univ.-Doz. Dr. Kurt Stoschitzky, Gleisdorf
Erschienen am Sa, 9.3.2024
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