Viele Menschen finden es richtig, dass das Oberlandesgericht Wien den Antrag auf eine Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug des Inzest-Täters Josef Fritzl aufgehoben hat. Es gibt wenig Verständnis, dass der aufgrund seiner grauenvollen Verbrechen zu lebenslanger Haft verurteilte Josef Fritzl, welcher rund 24 Jahre seine Tochter in einem Kellerverlies einsperrte, mit ihr Kinder zeugte und wegen Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung, Blutschande und Mord durch unterlassene Hilfeleistung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, vom Maßnahmenvollzug in eine normale Zelle verlegt, oder gar freigelassen werden soll. Für derartige Verbrechen muss lebenslang auch lebenslang bleiben!! Die Mitleidsgeschichte von Tränen und Reue, welche die Anwältin und die Gerichtspsychiaterin für eine Freilassung verbreiten, sind vollkommen unangebracht. Alter und Demenz können keine Rechtfertigung für die Verbrechen eines derart abnormen Täters sein, welcher das Leben seiner Opfer „lebenslang“ zerstört hat. Es ist eine unerträgliche Zumutung für alle Väter und Großväter, wenn Anwältin Astrid Wagner ihren Mandanten als „Vater“ oder gar „lieben Großvater“ bezeichnet! Bleibt zu hoffen, dass das Höchstgericht weitere Anträge bezüglich einer Verlegung oder Freilassung ablehnt.
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