Zwei Drittel der Österreicher entschieden sich in einer Volksabstimmung für die EU. Teile der Bevölkerung sind sich der Auswirkungen des EU-Beitritts 1995 mit einer angepassten Neutralität nicht bewusst. Der EU-Vertrag beinhaltet eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Kernstück ist die Beistandspflicht und die Solidaritätsklausel. Ferner sind Aufgaben der Konfliktbewältigung und zur Erhaltung des Friedens von Beobachtermissionen, Stabilisierungseinsätzen bis Kampfeinsätzen laut B-VG Artikel 23j vorgesehen. Als immerwährend neutraler Staat ist Österreich verpflichtet, sein Territorium und die Neutralität verteidigen zu können. In diesem sicherheitspolitischen Umfeld bewegt sich die österreichische Landesverteidigung. Seit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine weiß man, dass Frieden gestiftet und umfassend verteidigt werden sollte. Das österreichische Bundesheer hat die in der Bundesverfassung festgelegten Aufgaben zu erfüllen, wobei die umfassende Landesverteidigung in einem europäischen Kontext zu bewerten ist. Wie alle anderen EU-Staaten muss Österreich verteidigungsfähig sein. Hierzu sind Nachrüstungen, Investitionen und organisatorische Veränderungen beim Bundesheer notwendig.
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