Russland wurde von einem schrecklichen Anschlag in Moskau mit etwa 140 Toten und 200 Verletzten erschüttert. Der russische Präsident Wladimir Putin beschuldigte die Ukraine, Kontakte zu den Attentätern zu haben. Die Ukraine wies diese Anschuldigung entschieden zurück. Ein IS-Propagandakanal sprach von einem schweren Schlag gegen Russland. Tage vorher war Russland von den USA über Attentatspläne unterrichtet worden. Für Putin nur eine westliche Provokation. Terroranschläge sind in Russland nichts Neues: Im Jahr 2002 waren es 360 Anschläge, und 2003 stieg die Zahl auf 561. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron schließt den Einsatz französischer Bodentruppen in der Ukraine nicht aus und ärgert damit den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Der Schuss vor Putins Bug findet in Europa nicht überall große Begeisterung. Die angekündigte Maßnahme von Macron ist rechtlich korrekt. Militärische Nothilfe eines Drittstaates an die Ukraine wäre erlaubt. Der deutsche Völkerrechtsexperte Professor Michael Lysander Fremuth sagt zu diesem Thema: „Andere Staaten dürfen der Ukraine Hilfe zur Selbstverteidigung leisten; Waffenexporte sind nach Artikel 51 der UN-Charta ebenso gerechtfertigt, wie es eine aktive Beteiligung an Kampfhandlungen wäre.“
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