In der Karwoche feiert das Christentum das sog. „Triduum Sacrum“, die österliche heilige Dreitagefeier (letztes Abendmahl, Kreuzigung, Auferstehung). Das Osterfest ist ja der Höhepunkt des Kirchenjahres. Der Begriff Karfreitag leitet sich vom althochdeutschen Begriff „kara“ ab, was so viel wie „Trauer“ oder „Klage“ bedeutet. Im § 7 Arbeitsruhegesetz heißt es, Feiertage im Sinne dieses Bundesgesetzes sind: 1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Dreikönigstag), Ostermontag, 1. Mai (Staatsfeiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Himmelfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. Dezember (Christtag), 26. Dezember (Stephanitag). Bei dieser Aufzählung fehlen der Karfreitag und der Reformationstag – zwei hohe evangelische Feiertage, die jedoch keine gesetzlichen Feiertage sind. Zum Vorschlag bzw. zur Diskussion um einen „arbeitsfreien Karfreitag“ und einem „Karfreitag als gesetzlichen Feiertag“ hat schon die seinerzeitige türkis-blaue Regierung ein „Machtwort“ gesprochen: Kirchenbesucher dürfen sich einen Urlaubstag nehmen, denn die Wirtschaft kann (angeblich) einen weiteren Feiertag nicht mehr verkraften.
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