Das freie Wort

Anlassgesetzgebung

Es kommt wieder einmal zu einer Anlassgesetzgebung. Da in Österreich die Messerattacken sprunghaft angestiegen sind, kommt ein Messer- verbot an bestimmten Örtlichkeiten. Das soll auch von der Exekutive überprüft und geahndet werden, Messer von unmündigen Jugendlichen werden beschlagnahmt und gehen in das Eigentum des Staates über! Als „rassistisch diskriminierend“ wird von Juristen bewertet, wenn verstärkt nur bestimmte, als Gefährder bekannte Gruppen überprüft werden. Also werden alle in Österreich befindlichen Menschen überprüft, die Exekutive wird das mit ihrem Personalmangel locker stemmen. Ich soll bestraft werden, wenn ich privat mein Teppichmesser verwende, dann schnell in den Baumarkt fahre und vergesse, das Messer aus der Arbeitsmontur zu entfernen. Guter Tipp: Treten Sie einem Taschenfeitel Club bei, denn dieses Messer wird seit 600 Jahren produziert und ist als immaterielles Kulturerbe ausgewiesen. Wir haben ja eine österreichische Leitkultur.

Dr. Wolfgang Albrecht, Trausdorf

Erschienen am Sa, 20.4.2024

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