Spät, aber doch kommt man drauf, dass jeder Asylwerber über den Familiennachzug im Durchschnitt für weitere drei Migranten sorgt, also insgesamt der Faktor vier gilt. Da stellt sich zunächst die Frage, ob tatsächlich ein enges Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Menschen vorliegt, denn viele Asylwerber kommen ohne Papiere und haben demzufolge keine nachgewiesene Identität. Dann wäre zu prüfen, ob der Protagonist, der Nachzug generiert, tatsächlich Asylanspruch hat oder nur unqualifiziertes Bleiberecht, wofür andere Rechtsnormen gelten. Die ankommenden Kinder wiederum setzt man in reguläre Schulklassen, ohne dass sie die geringsten Kenntnisse der Unterrichtssprache haben, was wiederum zu einer weiteren Abwärtsentwicklung des allgemeinen Bildungssystems führt – PISA lässt grüßen – und letztlich einen Verstoß gegen die Rechte der autochthonen Bevölkerung in ihrem eigenen Land darstellt. Es wäre relativ einfach und zielführend, unter den Flüchtlingen, die über ein hohes Bildungsniveau verfügen sollen, Lehrer und -innen zu rekrutieren, die ihre Landsleute in ihrer Sprache vorübergehend unterrichten, bis sich die Lage im Herkunftsland so weit beruhigt hat, dass die Menschen zurück können, um ihre Länder wieder aufzubauen.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Fr, 26.4.2024
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