Es heißt in der Medienbranche zwar: „Only bad news are good news“ (nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten), aber es gibt auch Ausnahmen. Eine solche positive Ausnahme ist die Nachricht, dass der WikiLeaks-Gründer Julian Assange freigelassen wurde. Für jene, die es vielleicht schon vergessen haben (weil der Anfang dieser Geschichte schon so lange zurückliegt): Assange wurde bekannt, ja berühmt, weil er auf seiner Plattform über Kriegsverbrechen der USA und Großbritanniens im Irak-Krieg berichtete. Die Unterlagen darüber ließ ihm z. B. eine gewisse Chelsea Manning zukommen, die dafür jahrelang im Gefängnis saß. Mit der Veröffentlichung begann die Jagd auf Assange. Die Botschaft von Ecuador in London gewährte ihm sieben Jahre lang politisches Asyl, dann wurde er von der britischen Polizei festgenommen und für fast sechs Jahre, nämlich mehr als 1900 Tage, in einem Hochsicherheitsgefängnis isoliert festgehalten – ohne Verurteilung – wobei die USA immer seine Auslieferung forderten. In den USA drohten ihm bis zu 175 Jahre Haft. Sein „Verbrechen“ bestand darin, dass er Kriegsverbrechen publik machte. All die Schreihälse in der Politik und in der sogenannten Zivilgesellschaft, die immer von Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit reden – meldeten diese sich im Fall Assange zu Wort, um seine Freilassung zu fordern? Fehlanzeige; da war außer dröhnendem Schweigen nicht viel zu vernehmen. Na ja; im Hintergrund arbeiteten einige Leute und Organisationen an einem Deal mit dem US-Justizministerium und handelten ein Abkommen aus. Assange soll sich demnach teilweise schuldig bekennen und dafür fünf Jahre Haft bekommen, die er schon abgesessen hat, und dann ein freier Mann sein. Wenn es denn dabei bleibt und diese Geschichte stimmt. Die UNO hat übrigens seine Haftbedingungen als Folter bezeichnet. Und jetzt wurde Assange nach fast 13 Jahren Freiheitsentzug als kranker Mann freigelassen. Eine Frage bleibt aber ungeklärt: Was ist das für eine Rechtsstaatlichkeit, die zulässt, dass ein Mann fast 6 Jahre, isoliert und ohne Verurteilung, in einem Hochsicherheitsgefängnis festgehalten wird? Die Freilassung erfolgte jedenfalls Jahre zu spät.
Josef Höller, per E-Mail
Erschienen am Do, 27.6.2024
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