Ein zwischenzeitliches Aufatmen ist dem Wolf also laut EU-Verordnung in Österreich gegönnt. Ob es ihm nützen wird, ist fraglich. Man blicke nur auf die Todesrate von anderen streng geschützten Tieren, etwa von Greifvögeln oder dem Luchs. Manche meinen ohnehin, den Fleischfressern als Jagdkonkurrenz jede Lebensberechtigung absprechen zu müssen. Fleisch scheint ihrer Ansicht nach nur der Krone der Schöpfung zuzustehen. Der Wolf, der Mitte des 19. Jahrhunderts in Westeuropa ausgerottet wurde (der letzte musste 1882 im Wechselgebiet sein Leben lassen), ist nach Ansicht mancher nicht mehr „angestammt“ und hat keine Daseinsberechtigung in unseren Wäldern – was absoluter Unfug ist. Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems und unverzichtbar zum Schutz der Artenvielfalt und des Waldes, weil er neben Kleinnagern das überhandnehmende Rotwild, das jede Aufforstung zunichtemacht, in Schach hält. Was die Nutztiere betrifft: Für deren Schutz ist der Bauer, dem jegliche staatliche Hilfe zuteilwird, verantwortlich, und den Willigen unter ihnen gelingt das durchaus. Denen, die als einziges Mittel natürlich nur die praktische, billige Kugel sehen, ist nicht zu helfen. Sollte sich deren Ansicht aber durchsetzen (hoffentlich nicht!), dann ist dem Wolf leider auch nicht mehr zu helfen.
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