Einige Leserbriefschreiber haben offenbar vergessen, dass Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und sich diese verteidigt. Wahrscheinlich ist es eine unbewusste Frustration, Angst vor einer Eskalation oder falsch verstandene Neutralität, die zu einer Täter-Opfer-Umkehr führt. Es fehlen schließlich ernsthafte Bemühungen der verantwortlichen Akteure, um Frieden zu erreichen. Das Völkerrecht verbietet grundsätzlich militärische Gewalt, lässt aber zwei Ausnahmen zu: Zum einen die militärische Selbstverteidigung und zum anderen Maßnahmen zur Wahrung des Friedens aufgrund eines Beschlusses des UNO-Sicherheitsrats. Ein Angriffskrieg ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschlichkeit und das Völkerrecht. Die Neutralität Österreichs wurde mit dem Beitritt zur EU neu definiert, aber die allgemeine Bestimmung, an keinem Angriffskrieg teilzunehmen, gilt weiterhin. Außerdem ist ein neutraler Staat verpflichtet, das Territorium und die demokratischen Werte zu verteidigen. Die Lieferung von Waffen an die Ukraine ist für Österreich verboten. Andere Staaten können die Ukraine mit militärischem Gerät unterstützen. Es wäre auch erlaubt, ausländische Soldaten in das Kampfgebiet zu entsenden. Neben den militärischen Maßnahmen sollten diplomatische Wege zum Frieden gesucht werden. Auf Friedensmaßnahmen wartet die Menschheit.
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