Mit Entsetzen habe ich den Artikel „Justiz suchte Geld“ vom 4. August 2024 gelesen. Es ist erschütternd, dass bei einem ehemaligen FPÖ-Gemeinderat aus Graz im Zuge von Ermittlungen auch kinderpornografisches Material gefunden wurde. Solche Vergehen dürfen nicht als „Zufallsfunde“ abgetan werden. Kindesmissbrauch und der Besitz von kinderpornografischem Material sind schwere Verbrechen, die streng verfolgt werden müssen. Es ist falsch, wenn Rechtsanwälte jetzt fordern, dass Gerichte diese „Eingriffe in das Privatleben“ begrenzen. Der Schutz der Kinder darf niemals hinter dem Schutz der Privatsphäre zurückstehen. Es darf keine Ausnahmen oder Sonderregelungen geben. Dieser Vorfall zeigt erneut die tiefgreifenden Probleme der FPÖ und wirft Fragen zur moralischen Integrität der Partei auf. Es ist beschämend, dass Personen in verantwortungsvoller Position in solche Verbrechen verwickelt sind. In Fällen von Kindesmissbrauch und kinderpornografischem Material darf es keine Nachsicht geben. Diese Verbrechen müssen mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden, um die Opfer zu schützen und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Vor der Nationalratswahl appelliere ich an alle Bürger, ihre Stimme mit Bedacht abzugeben. Der Schutz unserer Kinder und eine moralisch saubere politische Landschaft müssen höchste Priorität haben.
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