Die Gründe und Hintergründe für die Absage der Swift-Konzerte haben wieder deutlich gemacht: Bei der öffentlichen Sicherheit liegt in Österreich vieles im Argen. Eine Überwachung der Kommunikationskanäle von Gefährdern, religiösen Fanatikern und Anhängern von Terrororganisationen – die man aber erst identifizieren muss – wäre sicher kein Allheilmittel, aber auf jeden Fall ein wichtiger Schritt. Ein schärferes Waffengesetz, wie es die Grünen fordern, wäre weit übers Ziel geschossen. Ein Messer- oder generelles Waffenverbot an sogenannten öffentlichen Orten, also außerhalb von Haus und Wohnung, und das österreichweit, wäre nicht mehr exekutierbar – und würde uns mit Riesenschritten einem totalitären Polizeistaat näherbringen. Es sind Maßnahmen gefragt, mit denen potenzielle „böse Buben“ (und auch „böse Mädchen“) von der Staatssicherheit und der Polizei zuerst einmal identifiziert, dann kontrolliert und, wenn notwendig, rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden können. Und zwar dauerhaft. Da ist die Justiz gefordert. Eine „Kuscheljustiz“ ist das Allerletzte, was da gebraucht wird. Und ganz wichtig: Im Umgang mit Gefährdern, religiösen Fanatikern und potenziellen Terroristen, speziell aus anderen Kulturkreisen, müssen politisch-ideologische Scheuklappen abgelegt werden. Im Sinne der Sicherheit aller Bürger.
Josef Höller, per E-Mail
Erschienen am Mi, 14.8.2024
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