Zu dem geplanten Terroranschlag beim Swift-Konzert in Wien stellt sich mir die Frage, wo eigentlich die Verantwortung der Eltern bleibt? Wenn mein Kind stundenlang im Keller an irgendwelchen Sachen bastelt, würde ich doch einmal nachsehen, woran es bastelt, und einmal nachfragen, auch wenn im Kühlschrank Sachen gelagert sind, die sicher nicht dorthin gehören. Wo bleibt die Aufsichtspflicht, auch noch bei 19-jährigen Jugendlichen? Ebenso bei nicht strafmündigen Tätern, wo sind da die Eltern? Wenn einem Kind etwas passiert, werden die Erzieher sehr wohl zur Verantwortung gezogen, nicht aber bei Straftaten nicht strafmündiger Jugendlicher? Irgendwie scheint alles aus dem Ruder zu laufen.
Edeltraud Pölz, per E-Mail
Erschienen am Mi, 14.8.2024
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