Mindestens 50 Autofahrer drehten in einem Stau auf der A 8 um und fuhren durch die Rettungsgasse (!) zur nächsten Abfahrt zurück. Die ASFINAG kann leider der Polizei nicht helfen, weil ihre Kameras nicht aufzeichnen dürfen. Das Projekt einer kurzzeitigen Aufzeichnung ist schon vor Jahren am Datenschutz gescheitert. Wenn ich hier den Datenschutz gegen die Sicherheit von Leib und Leben abwäge, bin ich klar für eine automatische Aufzeichnung für 24 Stunden. Diese Frist reicht aus, um Verstöße wie die geschilderten zur Anzeige zu bringen. Es würde auch helfen, Unfälle wie den des Sportlers, der bei Ansfelden tödlich verunglückte und bei dem unklar blieb, ob er Geisterfahrer war, zu klären. Bei Massenkarambolagen würde man sich wochenlange Sachverständigenarbeit zur Rekonstruktion ersparen. Auch die Verfolgung von Schleppern oder Terrorverdächtigen würde unterstützt. Die nächste Regierung wird sich hoffentlich des Themas annehmen.
Dr. Peter Reinberg, Linz
Erschienen am Do, 15.8.2024
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