Die Mutter zweier Kinder, die sich dem IS angeschlossen hatte, darf nun mit der Begründung, dass man die Kinder nicht von der Mutter trennen könne, doch nach Österreich zurückkehren. Dass diese Frau aber dann für längere Zeit ins Gefängnis muss, sollte schon bekannt sein. Sperrt man diese Kinder nun auch ein, um nicht von der Mutter getrennt zu sein?
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