Im Rahmen der letzten Nationalratssitzung des Jahres gab es neben einer berechtigten Debatte über das Amtsverständnis von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz auch eine Abstimmung über die Aufhebung der Immunität von Herbert Kickl sowie der FPÖ-Abgeordneten Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth. Alle Parteien außer der FPÖ stimmten zu. Damit kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen. Bei Kickl geht es um den Verdacht der Falschaussage im U-Ausschuss. Bei den drei anderen Herren geht es um den Verdacht des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Die FPÖ tut sich halt immer noch schwer damit, mit der NS-Zeit endlich abzuschließen. Natürlich sind beide Ermittlungen für die FPÖ äußerst unangenehm und mehr als heikel. Aber wirklich schaden wird es ihr bei der eigenen Stammwählerschaft eher gar nicht. Der kann man ja wie immer erzählen, dass es sich dabei um eine rein politische Verfolgungsjustiz handelt. Die FPÖ hat sich schon so sehr an die letzten vier Jahre gewöhnt, wo sie sich anscheinend alles erlauben konnte und trotzdem die Wähler immer mehr wurden, dass sie ihre eigene gefährliche Scheinwelt gar nicht mehr verlassen will.
Christian Stafflinger, Linz
Erschienen am Di, 17.12.2024
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