Österreich hat zum zweiten Mal auf unbestimmte Zeit einen Übergangskanzler. Ist es Zufall, dass der Bundespräsident wieder denselben Mann auswählte, der Ende 2021 schon einmal Kurzzeit-Übergangskanzler war? Gleich nach der Angelobung erklärte der neue Kanzler Schallenberg, dass seine erste Reise ein Antrittsbesuch in Brüssel sein werde. Er werde sich dort mit der EU-Parlamentspräsidentin, der EU- „Außenministerin“ und dem EU-Ratspräsidenten treffen, erklärte er, nicht aber mit der noch kranken EU-Chefin von der Leyen. Sein Credo lautet: „... Österreich ist und bleibt ein starker, verlässlicher und konstruktiver Partner in der Europäischen Union. Wir werden uns weiterhin auf europäischer und internationaler Ebene einbringen ...“ Das deckt sich in etwa mit der Moralpredigt bzw. dem Forderungskatalog des Bundespräsidenten an Herbert Kickl vor Erteilung des Auftrags zur Regierungsbildung. Da wies er ja darauf hin, dass Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Minderheitenrechte usw. geachtet werden müssen, dass die EU-Mitgliedschaft nicht infrage gestellt werden dürfe etc. etc. Nach dem Statement des Übergangskanzlers und auch nach den Äußerungen des BP fragt man sich allerdings zu Recht, ob irgendjemand aus der österreichischen Politik in Brüssel einen Unterwerfungsvertrag unterschrieben hat, der auch Kritik verbietet. Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Dr. Wallentin sagte einst: „Zur Selbstzerstörung sind wir nicht verpflichtet.“
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