Das freie Wort

Krieg – Verfolgung – Flucht – Asyl

Die kommende Regierung wird auch daran gemessen werden, wie sie die Migration und ihre Probleme lösen wird. Dazu möchte ich einige Tatsachen in das richtige Licht rücken, zumal noch immer viel zu viele Befürworter der Migration im Parlament sitzen und die neue Regierung unter Druck setzen werden. Zur Geschichte: In den letzten Jahrzehnten hat man nämlich auf Betreiben des Weltpolizisten USA und auch der NATO viele Staaten Nordafrikas, des Vorderen Orients und Staaten im Raum Kaukasus in den „Arabischen Frühling“ gelockt und ihre Diktatoren beseitigt. Man muss es leider sagen, aber viele dieser Staaten waren für eine Demokratie westlicher Prägung noch nicht reif und haben daher mehrheitlich Demokratie mit Anarchie bzw. islamistischer Gewaltherrschaft verwechselt. Die Folgen waren Bürgerkriege und zigtausend Flüchtlinge. Nun zu den Tatsachen: Flüchtlinge sind nicht gleich Flüchtlinge, und jeder Flüchtling kann daher auch nicht Asylwerber sein, denn Asyl umfasst die zeitlich begrenzte Gewährung von Schutz zur Sicherung von Leib und Leben sowie die Deckung elementarer Lebensbedürfnisse wie Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung. In dieser Definition steht kein Wort von Mindestsicherung, schon gar nicht von einer erhöhten, wie sie die Stadt Wien anbietet! Wann lernt man endlich, an der Grenze zu unterscheiden, wer ein echter Kriegsflüchtling ist und wer lediglich in unser überdotiertes Sozialsystem drängt? Die Verfälschung der Gesetze: In den letzten Jahrzehnten wurde bei uns das Wort „Asyl“ einfach für alle Immigranten verwendet. Dabei müsste man davon ausgehen, dass es Asyl nur auf Zeit geben kann – nämlich solange der Krieg dauert! Eigentlich ist nicht einmal ein Krieg allein ein Asylgrund, es muss eine „persönliche Verfolgung“ geben. Das ganze Problem hat nichts mit Menschenrechten und Gleichheitsgrundsätzen zu tun. Das will aber niemand hören, das sind jedoch die Tatsachen. Übrigens, so mancher dieser verfolgten (!) Flüchtlinge macht immer wieder – sogar mit der ganzen Familie – einen Heimaturlaub in Afghanistan, Pakistan, Irak, Syrien! Warum darf man sie dann eigentlich nicht in diese Länder zurückschicken bzw. abschieben?

Mag. Anton Bürger, per E-Mail

Erschienen am So, 9.2.2025

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