Ein Argument für die Abschaffung des IG-L 100ers ist (lt. Hannes Amesbauer im Artikel der „Krone“ vom 16. März), dass die, Zitat: „ab 2030 geltenden überschießenden Grenzwerte der EU“ damit sowieso nicht einzuhalten sind. Wie aber im Jahresbericht 2023 der Steiermärkischen Luftgüteüberwachung ausgeführt, sei die Zuversicht erlaubt, dass Grenzwerte mit zum Teil strengerem IG-L (Immissionsschutzgesetz Luft) eingehalten werden können. Umso unverständlicher ist es jetzt, dass bereits erprobte eingeführte Maßnahmen von unseren Regierenden ohne Rücksicht auf bereits investierten Aufwand abmontiert werden, auch wenn wesentlich schlechtere Lebensbedingungen für Menschen und die gesamte Natur damit verbunden sind!
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