Ich kann Herrn Grasser als Person absolut nichts abgewinnen und kann auch nicht genau beurteilen, ob und wie weit seine Handlungen strafrechtlich relevant sind, weil ich zu wenig Detailinformationen habe, aber dass es 16 Jahre dauert vom Beginn der Ermittlung bis zur Berufung beim OGH kann verfassungsrechtlich nicht in Ordnung sein. Dazu muss man kein Jurist sein, um das so zu sehen. Ich bin der Meinung, dass Politiker für strafrechtliches Verhalten in Ausübung ihrer politischen Tätigkeit rigoros bestraft werden sollen, weil diese Verantwortung gegenüber der ganzen Bevölkerung eines Staates übernehmen, und die Gesetze gehören diesbezüglich unverzüglich geändert, damit sich der in der Politik vorherrschende Sittenverfall aufhört. Ich bin aber auch der Meinung, dass Herr Grasser aufgrund der langen Dauer der Ermittlungen und Verhandlungen bereits Strafe genug bekommen hat, weil man damit sein Leben ruiniert hat, und ich bin auch der Meinung, dass er deswegen als freier Mann den Gerichtssaal sollte verlassen dürfen.
Mag. Gabriele Grassegger, Wien
Erschienen am So, 23.3.2025
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