Zuerst kamen die sogenannten Ankerkinder als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (teilweise mit schwarzen Vollbärten) zu uns. Jetzt pochen sie auf ihr Recht, ihre Eltern im Rahmen der Familienzusammenführung nachkommen zu lassen. Da bekannterweise die Arbeits- und Integrationswilligkeit nur sehr spärlich vorhanden ist, werte ich das als Versuch, in unser Sozialsystem einzuwandern. Familienzusammenführung ja – aber in deren Herkunftsland!
Bernd Arch, Knittelfeld
Erschienen am Sa, 29.3.2025
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