Wenn man ins Spital eingeliefert wird, ist man nicht immer bei Bewusstsein. Umso wichtiger ist eine ganz bewusste Entscheidung im Vorfeld: das Errichten einer Patientenverfügung. Darin wird - meistens - schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten NICHT getroffen werden dürfen.
Eine verbindliche Patientenverfügung muss vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden und bleibt dann für acht Jahre verbindlich. Der Patient kann aber auch eine kürzere Frist bestimmen und seine Verfügung auch jederzeit höchstpersönlich widerrufen.
Die verbindliche Patientenverfügung wird in einem Register gespeichert, in das Krankenanstalten rund um die Uhr Einsicht haben. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn auch die nächsten Angehörigen über die Existenz einer Patientenverfügung Bescheid wissen, um im Notfall die Ärztinnen und Ärzte des Spitals schnellstmöglich darüber zu informieren.