Ein Praktikum in einem Unternehmen bietet wertvolle, praktische Erfahrung für den weiteren Karriereweg. Ziel eines Praktikums ist es, die Jugendlich auf die Arbeitswelt vorzubereiten und unterschiedliche Berufe kennenzulernen. Doch Praktikum ist nicht gleich Praktikum! Hier wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden: ein freiwilliges Praktikum und ein Pflichtpraktikum. Ein freiwilliges Praktikum basiert auf eigener Motivation, um neue Berufe und Unternehmen kennenzulernen. Außerdem hat der oder die PraktikantIn ein Recht auf einen Praktikumsvertrag, der Vergütung, Dauer, Urlaub und Arbeitszeiten schriftlich festhält. Abschließend gibt es auch ein Anrecht auf ein Zeugnis. Dann gibt es noch das Pflichtpraktikum das von der Schule vorgegeben wird. Meistens ist der Zeitraum für diese Variante bereits festgelegt, sodass in den Bewerbungsunterlagen ein konkreter Termin genannt wird und die jeweiligen Unternehmen dadurch besser planen können.
Daten sowie Tätigkeiten aufzeichnen
Wichtig ist außerdem: Der Arbeitgeber muss Pflichtpraktikanten mit Bezahlung vor Antritt des Praktikums bei der Gebietskrankenkasse anmelden und umgehend eine Abschrift dieser Anmeldung aushändigen. Bei einem Pflichtpraktikum ohne Bezahlung bleibt der Unfallversicherungsschutz über die Schülerunfallversicherung aufrecht, ebenso eine bestehende Mitversicherung bei den Eltern. Während des Praktikums ist es empfehlenswert, Tätigkeitsaufzeichnungen und Aufzeichnungen über die tatsächliche Arbeitszeit zu führen.
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Info
Wenn es während des Praktikums oder danach zu Problemen kommt, ist es sinnvoll, mit dem Betriebsrat des Betriebs, mit der zuständigen Fachgewerkschaft oder Arbeiterkammer Kontakt aufzunehmen.