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29.01.2023

Karriere mit Lehre

Das Finale der Ausbil­dung

Auf die Lehr­ab­schluss­prü­fung unbe­dingt gut vorbe­reiten. Foto: LStock­Studio - stock.​adobe.​com

Nach erfolgreich absolvierter Lehrabschlussprüfung geht es die Karriereleiter hoch. Sie ist zwar nicht verpflichtend, aber für die Karriere unverzichtbar.

Die Lehr­zeit endet nach der erfolg­reich abge­legten Lehr­ab­schluss­prü­fung. Vorher aber ist an einiges zu denken. Für die Zulas­sung zur LAP muss der Lehr­ling einen Antrag stellen. Damit verbunden ist die Unter­stüt­zung des auszu­bil­denden Betriebe mit Kosten­über­nahme und Frei­stel­lung. Wann kann der Antrag gestellt werden? Frühes­tens sechs Monate vor dem Ende der Lehr­zeit (Details stehen im Lehr­ver­trag). Oder ab Beginn des letzten Lehr­jahres, wenn der Lehr­be­trieb einem vorzei­tigen Antreten ausdrück­lich zustimmt und die Berufs­schule positiv abge­schlossen wurde.

Ansprüche auf Frei­stel­lung stehen im Kollek­tiv­ver­trag

Gut zu wissen ist außerdem, dass die erfor­der­liche Zeit für die Prüfung dem Lehr­ling unter Fort­zah­lung der Bezüge frei­zu­geben ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lehr­ab­schluss­prü­fung unver­schuldet erst­mals in der Weiter­be­schäf­ti­gungs­zeit abge­legt wird. Der Lehr­ling muss am Tag der Prüfung noch im Betrieb arbeiten, sofern es ihm/ihr zeit­lich zumutbar ist und der Betrieb es verlangt. Einzelne Kollek­tiv­ver­träge können jedoch weiter­ge­hende Frei­stel­lungs­an­sprüche vorsehen.