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26.01.2025

Karriere mit Lehre

Die Lehrzeit: Das sind die Rechte und Pflichten

Foto: Andrey Popov-stock.adobe.com

Entscheidet man sich für eine Lehre, geht man mit seinem ausbildenden Betrieb einen Vertrag ein. Das bedeutet, dass man gewisse Pflichten hat. Umgekehrt heißt das natürlich aber auch, dass der Arbeitgeber Verantwortung für einen übernimmt. Hier wird erklärt, was das genau bedeutet.

Die Pflichten als Lehrling

Als Lehrling muss man bemüht sein, seinen gewählten Beruf zu erlernen und regelmäßig die Berufsschule besuchen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse hat man zu hüten. 

Ist man krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Arbeit erscheinen, muss man seinen Lehrberechtigten so schnell wie möglich verständigen. 

Vernachlässigt man seine Pflichten, kann der Vertrag vorzeitig gelöst werden. 

Man muss während der Lehre die Berufsschule besuchen und am Unterricht teilnehmen. 

Hat man seine Lehre beendet, kann man, sofern man das möchte, sofort den Arbeitsplatz wechseln.

Unternehmen aus der Region

Die Pflichten eines Lehrbetriebs:

Laut Arbeiterkammer haben alle Lehrlinge Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung in Form eines Lehrlingseinkommens, Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch. 

Lehrlinge dürfen nur Tätigkeiten durchführen, die auch thematisch mit der Lehrausbildung zu tun haben und welche ihre Anstrengungen nicht übersteigen.

Lehrlinge dürfen nur Tätigkeiten durchführen, die auch thematisch mit der Lehrausbildung zu tun haben und welche ihre Anstrengungen nicht übersteigen.

Die Höhe des Lehrlingseinkommens wird durch den Kollektivvertrag geregelt, welches monatlich ausbezahlt werden muss. Das Geld erhalten Lehrlinge auch während der Berufsschule und für die Dauer der Lehrabschlussprüfung.

Unternehmen aus der Region

Dauer der Lehrabschlussprüfung. Ist der Lehrling unter 18, darf er nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Es ist z.B. ok, wenn Montag bis Donnerstag neun Stunden gearbeitet wurde und am Freitag früher Schluss gemacht wird. Es gibt, je nach Kollektivvertrag, aber Ausnahmen.

Generell gilt: Überstunden sind für Jugendliche verboten. Kommt es doch dazu, gilt ein Zuschlag von 50 Prozent. O Um die Berufsschule zu besuchen, muss der Lehrbetrieb seinem Lehrling freigeben.

Nach Abschluss der Lehrzeit muss der Lehrberechtigte seinen Lehrling noch mindestens drei weitere Monate beschäftigen.