Die Pflichten als Lehrling
Als Lehrling muss man bemüht sein, seinen gewählten Beruf zu erlernen und regelmäßig die Berufsschule besuchen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse hat man zu hüten.
Die Pflichten eines Lehrbetriebs:
Laut Arbeiterkammer haben alle Lehrlinge Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung in Form eines Lehrlingseinkommens, Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch.
Lehrlinge dürfen nur Tätigkeiten durchführen, die auch thematisch mit der Lehrausbildung zu tun haben und welche ihre Anstrengungen nicht übersteigen.
Die Höhe des Lehrlingseinkommens wird durch den Kollektivvertrag geregelt, welches monatlich ausbezahlt werden muss. Das Geld erhalten Lehrlinge auch während der Berufsschule und für die Dauer der Lehrabschlussprüfung.
Dauer der Lehrabschlussprüfung. Ist der Lehrling unter 18, darf er nicht länger als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Es ist z.B. ok, wenn Montag bis Donnerstag neun Stunden gearbeitet wurde und am Freitag früher Schluss gemacht wird. Es gibt, je nach Kollektivvertrag, aber Ausnahmen.
Generell gilt: Überstunden sind für Jugendliche verboten. Kommt es doch dazu, gilt ein Zuschlag von 50 Prozent. O Um die Berufsschule zu besuchen, muss der Lehrbetrieb seinem Lehrling freigeben.
Nach Abschluss der Lehrzeit muss der Lehrberechtigte seinen Lehrling noch mindestens drei weitere Monate beschäftigen.