Nicht immer verläuft der Berufseinstieg geradlinig, entweder weil man trotz intensiver Bemühungen bei der Suche nach einer Lehrstelle in einem Unternehmen nicht erfolgreich ist oder im Nachhinein feststellt, dass der gewählte Beruf nicht das Richtige ist. Vielleicht weiß man auch noch gar nicht, was einem liegt. Ganz wichtig ist, dass man die Pflichtschule abgeschlossen hat und beim Arbeitsmarktservice (AMS) als lehrstellensuchend gemeldet ist. Aber keine Sorge: Auch wenn man nicht gleich einen Lehrbetrieb findet, muss man sich über deine Berufsausbildung keine allzu großen Sorgen machen. Dank der überbetrieblichen Lehre kann man seine Zukunft erfolgreich in die Hand nehmen. Wenn man sich noch nicht entschieden hat, sollte man zuallererst einen Berufsorientierungskurs besuchen, etwa beim Arbeitsmarktservice. Hier erfährt man, welche Ausbildungen es gibt, wie der Alltag in verschiedenen Berufen aussieht und welche Aussicht auf einen Lehr- oder Arbeitsplatz man hat.
Ausbildungsvertrag mit einer Schulungseinrichtung
Danach schließt man einen Ausbildungsvertrag mit einer Schulungseinrichtung und beginnt die überbetriebliche Lehrausbildung. Diese kann entweder komplett direkt hier absolviert werden. In der Regel gibt es aber auch Kooperationen mit Firmen, in denen man dann die praktischen Fertigkeiten erwirbt. Ziel der überbetrieblichen Lehrausbildung ist es, während der Ausbildung in der Schulungseinrichtung in die betriebliche Ausbildung in einem Unternehmen zu wechseln. Man bleibt also so lange, bis man einen regulären Lehrplatz bei einem Betrieb gefunden hat. Das AMS unterstützt bei der Suche. Gelingt dies nicht, so kann man die gesamte Lehrzeit in der überbetrieblichen Lehrausbildung verbringen und anschließend zur Lehrabschlussprüfung antreten.
Rechtliche Gleichstellung gegenüber allen anderen Lehrlingen
Rechtlich ist man dabei allen anderen Lehrlingen gleichgestellt und besucht daher auch die Berufsschule, wo man die theoretischen Fächer lernt. Und man bekommt auch Geld, und zwar in der Form einer Ausbildungsbeihilfe anstelle des Lehrlingseinkommens. Diese beträgt im ersten und zweiten Lehrjahr 385,50 Euro pro Monat, ab dem dritten Lehrjahr 890,70 Euro pro Monat. Man erhält es übrigens von seiner Schulungseinrichtung. Das Einkommen, die Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträge zahlt übrigens das AMS.
Verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung
Eine Besonderheit gibt es für leistungsschwächere Jugendliche und Personen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz. Für diese jungen Leute besteht die Möglichkeit einer verlängerten Lehrzeit oder der Ausbildung einer auf die grundlegenden Teile des Berufsbildes beschränkten Teilqualifizierung.
Also sollte man sich nicht aufhalten und verunsichern lassen, wenn es mit dem Berufswunsch und der Lehrausbildung nicht gleich im ersten Anlauf klappt! Es gibt viel Unterstützung und vielleicht tut das längere Überlegen sogar gut.