In Österreich gilt seit 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht. „Im benachbarten Ausland gibt es teils andere Bestimmungen bezüglich Winterbereifung - darüber sollte man sich vor einer Fahrt in den Ski- und Winterurlaub unbedingt informieren.
Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert teils hohe Strafen“, weiß Yvette Polasek, ÖAMTC-Reise-Expertin. In Slowenien etwa ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben - bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe ab 40 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von drei Milnen behindern können muss mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen.
In Italien existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen jede italienische Provinz legt selbst fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (und auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. „So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen unabhängig von der Witterung zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Südtirol generell Winterreifen vorgeschrieben“, erklärt Polasek. Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht (Schneeglätte & -matsch, Glatteis) - sonst drohen Strafen ab 60 Euro.