Anzeige

20.11.2024

Krone Extra: Advent in Kärnten

Ganzheitlich wohlfühlen

Masseure sind an jeder Ecke gefragt und sorgen mit Know-how für mehr Wohlbefinden. Wer möchte, kann sich nach erfolgreicher Ausbildung in dem Bereich weiterbilden.

Die Ausbildung zum Masseur beinhaltet Theorie und Praxis. Mindestalter: 17 Jahre. Wichtig: Interesse am Beruf. Foto: Studio Romantic - stock.adobe.com

Auf der Suche nach der richtigen beruflichen Orientierung? Oder soll es eine neue Berufssparte sein? Vielleicht ist die Ausbildung zum Masseur genau das Passende, um den Horizont zu erweitern. Die Ausbildung zum Massage-Experten ist noch viel mehr als ein Lehrberuf. Wer sich in diesem Beruf fortbilden und weiterentwickeln möchte, hat viele Möglichkeiten. Die Voraussetzungen dafür sind das vollendete 17. Lebensjahr; Unbescholtenheit sowie ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung. Gemeinsam mit Fachleuten erwerben die Auszubildenden eine Berufsqualifikation, die befähigt, am kranken Menschen zu arbeiten.

Vielversprechende Basis für Weiterbildung

Nach positiv abgeschlossener Ausbildung sind die Absolventen berechtigt, die Berufsbezeichnung „Medizinischer Masseur“ zu führen und dürfen nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder von Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes im Dienstverhältnis arbeiten. Die Ausbildung zum Medizinischen Masseur dient auch als Grundlage für die Weiterbildung und Aufschulung zum Heilmasseur.

Breitgefächertes theoretisches Wissen

Foto: ronstik-stock.adobe.com
Foto: ronstik-stock.adobe.com

Die Ausbildung umfasst Theorie und praktische Übungen ohne Patientenkontakt sowie eine praktische Ausbildung mit Patientenkontakt. Die Lerninhalte in der Theorie drehen sich um Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens, Dokumentation, Anatomie und Physiologie, Pathologie, Hygiene, Erste Hilfe und Verbandstechnik, Umweltschutz sowie Grundlagen der Kommunikation. Im Anschluss an die theoretische Ausbildung findet das Pflichtpraktikum statt - etwa in einer Kur- oder Krankenanstalt.